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  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Netdiscounter GmbH Stand: 1. April 1997


§1 Geltung der Bedingungen

Die Netdiscounter GmbH (im folgenden Netdiscounter) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Netdiscounter sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Netdiscounter, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Nutzung von Netdiscounter-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch Netdiscounter zustande. Netdiscounter kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer
deutschen Bank abhängig machen. Soweit Netdiscounter sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der Netdiscounter kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens 1 Monat Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung. Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muß Netdiscounter falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode - schriftlich per Einschreiben zugehen.
Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Monat.

§4 Leistungsumfang

Netdiscounter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations Infrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Grundvertrag beigefügten Anlage(n). Soweit Netdiscounter entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit -mit Vorankündigung- eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet, die Netdiscounter-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er
verpflichtet, Netdiscounter innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; Netdiscounter unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten; die Zugriffsmöglichkeiten auf die Netdiscounter-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netdiscounter-Netz erforderlich sein sollten. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; Netdiscounter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Netdiscounter durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag; die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen; Netdiscounter entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist Netdiscounter sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte


Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Netdiscounter-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Netdiscounter gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Netdiscounter-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen


Netdiscounter stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt von Netdiscounter sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluß auf Netdiscounter-Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Netdiscounter wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Netdiscounter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung


Gegen Ansprüche der Netdiscounter kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Netdiscounter die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Netdiscounter oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Netdiscounter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten - hat Netdiscounter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Netdiscounter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Netdiscounter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Netdiscounter liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Netdiscounter oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug


Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Netdiscounter berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß Netdiscounter eine höhere Zinsenlast nachweist. Netdiscounter kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluß zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monat erstreckt und Netdiscounter gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Netdiscounter vorbehalten.

§10 Verfügbarkeit der Dienste


Netdiscounter bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Netdiscounter wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Netdiscounter unterhält eine Hotline, die telefonisch oder via Electronic-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist werktags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt. Die entsprechenden Ansprechstellen für den Kunden sind in § 14 und im Grundvertrag festgehalten.

§11 Geheimhaltung, Datenschutz


Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Netdiscounter unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß Netdiscounter seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich Netdiscounter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Netdiscounter berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Netdiscounter steht dafür ein, daß alle Personen, die von Netdiscounter mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Netdiscounter-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen. Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§12 Haftung und Haftungsbeschränkung


Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Netdiscounter wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Netdiscounter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Netdiscounter-Leistungen unterbleiben. Netdiscounter haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. Netdiscounter haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Netdiscounter-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Netdiscounter,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Netdiscounter,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Netdiscounter, (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Netdiscounter nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung der Netdiscounter für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Netdiscounter oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Netdiscounter-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Zusätzliche Bestimmungen


Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Netdiscounter-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Netdiscounter.
(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardware-Lieferung
(b) Software-Lieferung
(c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.

§14 Schlußbestimmungen


Erfüllungsort ist Fürth / Bayern, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der Netdiscounter. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.

Netdiscounter GmbH
Sigmundstrasse 110 | 90431 Nürnberg

Tel.: 0911-766 339 0 | Fax: 0911-766 339 99 | E-Mail: info@netdiscounter.de


An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Netdiscounter-Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommenden Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.